Compliance

Durch das Compliance System haben Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden.
Das Thema Compliance geht alle etwas an, da jeder von Verstößen direkt oder indirekt betroffen ist. Zum einen steht bei Gesetzesverstößen – je nach Art und Schwere des Verstoßes – eine persönliche Strafbarkeit im Raum. Zum anderen fügen Verstöße gegen das Compliance-Gebot dem Unternehmen auch materiellen Schaden zu und beschädigen das Ansehen der Held GmbH in der Öffentlichkeit. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit der Erfolg des Unternehmens geschmälert.

Neben den Vorgesetzten ist jeder Mitarbeiter genauso wie jeder Geschäftspartner von Held aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Compliance-Gebot zu melden und so dazu
beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares
Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird.

Melde einen Compliance-Fall anonym (E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich):

Fragen und Antworten:

Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinne die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter.
Compliance Management ist demnach nichts anderes, als ein strukturierter Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, die von Mitarbeitern des Unternehmens eingehalten werden.

Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Compliance-Gebot zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.

  • Jeder Mitarbeiter, auch Praktikanten
  • Externe, z.B. Leiharbeitnehmer, Mitarbeiter externer Dienstleister
  • Jeder Geschäftspartner, z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner
  • Jeder Dritte

Wichtig ist, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung – beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Bestechung – oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten, beispielsweise die bewusste und nachhaltige Nichteinhaltung von Qualitäts-/Sicherheitsstandards.

Hinweisgeber, die mögliche Compliance-Fälle nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Meldung zu befürchten.

Ja, die Meldung über das Hinweisgebersystem erfolgt anonym.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die ihm gemeldeten Vorgänge untersucht und ordnungsgemäß erledigt werden.

Jede Mitteilung von möglichen Verstößen sowie die getroffenen Maßnahmen sind vom Unternehmen zu dokumentieren. Der Hinweisgeber (nicht anonym) kann sich unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten über den Stand des Verfahrens informieren. Wird die Untersuchung eines Vorgangs eingestellt, weil kein relevantes Fehlverhalten festgestellt werden konnte, wird der Betroffene hiervon unterrichtet, sofern er im Rahmen der Untersuchung zur Stellungnahme aufgefordert wurde oder er um eine Benachrichtigung bittet.